ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SPREITZER GMBH

 

1. Allgemeines:

Die Grundlage unseres Auftragsverhältnisses bilden in nachstehender Reihenfolge:
1.1. Unser Anbot (Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung), sowie uns zur Verfügung gestellte und anerkannte oder von uns ausgearbeitete Bau- und Konstruktionspläne.
1.2. Unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
1.3. Ergänzend zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in nachstehender Reihenfolge: die einschlägigen ÖNormen des ABGB, insbesondere jene über den Werkvertrag, sowie die Normen der jeweils anzuwendenden Bauordnungen.
1.4. Widersprechende bzw. vom Auftraggeber vorgeschlagene Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, anderenfalls sie als ausgeschlossen gelten.
1.5. Unsere Offerte erfolgen freibleibend. An alle Zeichnungen, Entwürfe, Vorschläge, Aufstellungen und Kostenvoranschlägen halten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dieselben werden dem Besteller persönlich anvertraut und dürfen von niemandem ohne unserer schriftlichen Genehmigung Dritten zugänglich gemacht werden. Mengen und Maße unseres Angebotes sind cirka-Werte. Unser Angebot bleibt, wenn nicht anders angegeben, zwei Monate verbindlich.
1.6. Werden Arbeiten beauftragt, die im Anbot nicht enthalten sind, werden sie separat verrechnet.
1.7. Der für die Durchführung benötigte Baustrom, sowie Wasser wird kostenlos vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

 

2. Preise:

2.1. Die geltenden Preise sind den aktuellen Angeboten zu entnehmen. Alle Preise sind ohne gesetzliche Umsatzsteuer angegeben.
2.2. Unserem Anbot liegen die zum Zeitpunkt der Angabe gültigen Tariflöhne Material- und Transportpreise zugrunde. Ihre Änderung berechtigt uns zu entsprechenden Preisberichtigungen.
2.3. Zusätzlich bzw. nachträglich beauftragte Arbeiten, welche nicht im Anbot bzw. in der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

3. Zahlungsbedingungen:

3.1. Wir sind berechtigt, Abschlags- und Teilrechnungen nach Baufortschritt zu legen.
3.2. Alle (Teil-) Rechnungen sind binnen 14 Tage nach Erhalt ohne jeglichen Abzug fällig. Eine angemessene Erstreckung der Zahlungsfrist ist nur bei wesentlichen Mängeln gestattet.
3.3. Wir sind berechtigt einen vereinbarten Haftrücklass durch Beibringung einer Bankgarantie abzulösen.
3.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 2 % p.a. über dem Diskontzinssatz der Österreichischen Nationalbank zum Zeitpunkt der Fälligkeit, mindestens jedoch von 12 % p.a., zu beanspruchen. Der säumige Kunde ist verpflichtet, uns alle Mahn- und Inkasso-, Erhebungs-, Auskunfts- sowie Anwaltskosten zu ersetzen.

 

4. Abnahme, Garantie und Haftung

4.1. Längstens 10 Tage nach Fertigstellung gelten unsere Leistungen, zu denen uns nicht schriftlich Mängelrügen zugegangen sind oder einvernehmlich ein Mängelprotokoll verfasst worden ist, als abgenommen und genehmigt.
4.2. Sind Mängel nur bei einem Teil der Lieferung/Leistung aufgetreten, so kann der Auftraggeber nur diesen und nicht die gesamte Lieferung/Leistung als mangelhaft beanstanden.
4.3. Zahlungsfälligkeiten werden nur bei wesentlichen Mängeln erstreckt.
4.4. Für indirekte Schäden wird die Haftung ausgeschlossen.
4.5. Unsere Haftung und Gewährleistung gilt nur für Leistungen, deren Beauftragung, bzw. Anordnung an die Geschäftsführung oder die von dieser beauftrage Bauleitung rechtswirksam ergangen ist.
4.6. Die Verpflichtung der Auftragnehmerin zur Gewährleistung ist in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließend geregelt. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Die Auftragnehmerin behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur Bezahlung ihrer Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung vor.

 

6. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

6.1. Für alle Streitigkeiten wird die Geltung österreichischen Rechts sowie Gerichtsstand  St. Pölten vereinbart. Erfüllungsort ist St. Pölten.